Bestatter besprechen mit den Hinterbliebenen in der Regel nach
dem Todesfall die Bestattungsart, suchen mit
dem Kunden einen passenden Sarg aus, regeln die Aufbahrung und den Bestattungsablauf,
koordinieren Musikgruppen und Trauerredner und beachten dabei regionale Gepflogenheiten.
Außerdem können sie Blumenschmuck besorgen und das Drucken von Totenzettel,
Partenbildern und Todesanzeigen in Zeitungen veranlassen.
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Alternativ können diese Fragen bereits zu Lebzeiten im Rahmen einer Bestattungsvorsorge persönlich geregelt werden.
Da Bestatter eine unterstützende Funktion haben ist es
den Hinterbliebenen freigestellt Leistungen selbst zu übernehmen (zum Beispiel
Waschen des Leichnams, Behördenwege, Partendruck) und somit Kosten zu sparen.
Oftmals jedoch wird darauf verzichtet, weil die Angehörigen alleine hierfür
schon mit ihrer Trauer überfordert sind. Durch die Singularität eines
solchen persönlichen Ereignisses, welches auch gerne aus den eigenen Lebensbetrachtungen
verdrängt wird, fehlt den Betroffenen auch meist die Erfahrung, wie durch
Verhandlung und Vergleich Kosten zu sparen sind.
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Im Gegensatz zu Deutschland ist die Ausbildung zum Bestatter
in Österreich nicht einheitlich geregelt. Zu den günstigen Voraussetzungen,
um den Beruf des Bestatters ergreifen
zu können, zählen eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung,
handwerkliches Geschick und Gespür im Umgang mit Menschen. Die Ausbildung
zum Bestatter dauert drei Jahre.
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